Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FAHR I WERK Zell am See
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Wolfgang Hofer – FAHR I WERK Zell am See (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“ genannt), die über den Fahrzeughandel in Österreich abgewickelt werden. Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2. Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch die Lieferung der Ware zustande.
(((Kunde erst nach Zusenden der Konfiguration berechtigt, das Fahrzeug beim Verkäufer zu bestellen))) (((Ohne Mitverständnisse oder Irrtümer))
2.3 Die Verträge unterliegen dem österreichischen Recht. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
2.4 Sogenannte „Sondervereinbarungen“ au Wunsch des Käufers, können nur mit Zustimmung des Verkäufers vereinbart werden.
3.1. Die Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
3.2. Der gesamte Kaufpreis ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers.
3.3. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen, sowie die Bezahlung der Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, sowie sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.4 Die im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungen können mit schuldenbefreiender Wirkung nur auf das Bankkonto des Verkäufers oder an schriftlich Bevollmächtigte geleistet werden.
4.1. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
4.2 Die Auslieferung des Fahrzeuges wird voraussichtlich zum im Kaufvertrag festgelegten Liefertermin erfolgen. Der Verkäufer kann den Liefertermin um bis zu 8 Wochen überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist, ist der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Sofern der Verkäufer den Käufer über die Abholung des bestellten Fahrzeuges verständigt hat, ist der Käufer dazu verpflichtet, dieses innerhalb von 10 Tagen ab Verständigung, unter der Einhaltung der Zahlungsbedingungen, abzuholen.
4.2. Ist die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird der Liefertermin angemessen verlängert.
4.3. Im Falle des Lieferverzugs ist der Käufer erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.1. Das gelieferte Fahrzeug inklusive Fahrzeugpapiere (COC-Papier) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises (inkl. Nebenkosten) im Eigentum des Verkäufers.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und, falls erforderlich, Wartungsarbeiten und Inspektionen auf eigene Kosten durchzuführen.
6.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie wird nur übernommen, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
6.3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Fahrzeugs, schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.
6.4 Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beginnt mit der Übergabe des Kraftfahrzeuges an den Käufer.
7.1. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind und dieser auf Aufforderung des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet noch eine geeignete Sicherheit stellt.
8.1. Sämtliche vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Dokumente, Bilder, Videos, technische Zeichnungen und sonstige Materialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers weder vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht noch anderweitig genutzt werden.
8.2. Der Käufer erkennt die Urheberrechte des Verkäufers an und wird diese nicht verletzen. Dies gilt insbesondere für vom Verkäufer erstellte individuelle Angebote und technische Unterlagen.
8.3. Bei Zuwiderhandlung ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, bleiben vorbehalten.
9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zell am See, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.2. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juni 2024 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.
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